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Kontaktbegleitung Vorarlberg
Besuchsbegleitung (gefördert)
Die Besuchsbegleitung unterstützt Kontakt zwischen Kindern und Elternteilen, die nicht im selben Haushalt leben – besonders bei geringem Einkommen.
Voraussetzungen
- Förderung gilt nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (bezogen auf den kontaktberechtigten Elternteil).
- Es muss ein gerichtlicher Beschluss, Protokoll oder eine Vereinbarung vorliegen.
- Die Kinder dürfen noch nicht 15 Jahre alt sein.
- Dauer:
- meist 1 Jahr / 40 Stunden
- in besonderen Fällen 2 Jahre / 80 Stunden
Berichte
- Berichte werden nur bei Bedarf (Gericht/Jugendamt, besondere Ereignisse, Abschluss) erstellt.
- Kosten: €75 pro Stunde, von beiden Eltern zu gleichen Teilen zu zahlen.
Kaution
- €150 pro Elternteil vor Beginn zu hinterlegen.
- Wird verwendet für:
- Berichte oder
- nicht rechtzeitig abgesagte Termine
- Nicht verbrauchtes Geld wird nach Abschluss zurückgezahlt.
Besuchsbegleitung (selbst bezahlt)
Diese gilt für Eltern, die keine Förderung erhalten (z. B. wegen zu hohem Einkommen oder ausgeschöpften Förderstunden).
Dauer und Alter
- Maximal 2 Stunden pro Woche
- Für Kinder bis 15 Jahre
Kosten
- € 70 pro Stunde Abgerechnet werden:
- Gespräche
- Erstkontakt mit dem Kind
- Begleitete Kontakte
- Übergaben:
- Begleiteter Kontakt: je 15 Minuten (Hin- und Rückgabe = 30 Min.)
- Unbegleiteter Kontakt: je 30 Minuten pro Übergabe
- Berichte
Kaution
- €140 pro Elternteil
- Wird verwendet für:
- Berichte oder
- nicht rechtzeitig abgesagte Termine
- Vor Beginn zu hinterlegen und bei Nutzung wieder aufzufüllen
- Rest wird nach Abschluss zurückgezahlt
Berichte
- Werden nur bei Bedarf (Gericht/Jugendamt), besonderen Ereignissen oder am Ende erstellt
- Kosten tragen beide Eltern