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Kontaktbegleitung Vorarlberg

Besuchsbegleitung (gefördert)

Die Besuchsbegleitung unterstützt Kontakt zwischen Kindern und Elternteilen, die nicht im selben Haushalt leben – besonders bei geringem Einkommen.

Voraussetzungen

  • Förderung gilt nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (bezogen auf den kontaktberechtigten Elternteil).
  • Es muss ein gerichtlicher Beschluss, Protokoll oder eine Vereinbarung vorliegen.
  • Die Kinder dürfen noch nicht 15 Jahre alt sein.
  • Dauer:
    • meist 1 Jahr / 40 Stunden
    • in besonderen Fällen 2 Jahre / 80 Stunden

Berichte

  • Berichte werden nur bei Bedarf (Gericht/Jugendamt, besondere Ereignisse, Abschluss) erstellt.
  • Kosten: €75 pro Stunde, von beiden Eltern zu gleichen Teilen zu zahlen.

Kaution

  • €150 pro Elternteil vor Beginn zu hinterlegen.
  • Wird verwendet für:
    • Berichte oder
    • nicht rechtzeitig abgesagte Termine
  • Nicht verbrauchtes Geld wird nach Abschluss zurückgezahlt.

Besuchsbegleitung (selbst bezahlt)

Diese gilt für Eltern, die keine Förderung erhalten (z. B. wegen zu hohem Einkommen oder ausgeschöpften Förderstunden).

Dauer und Alter

  • Maximal 2 Stunden pro Woche
  • Für Kinder bis 15 Jahre

Kosten

  • € 70 pro Stunde
  • Abgerechnet werden:
    • Gespräche
    • Erstkontakt mit dem Kind
    • Begleitete Kontakte
    • Übergaben:
      • Begleiteter Kontakt: je 15 Minuten (Hin- und Rückgabe = 30 Min.)
      • Unbegleiteter Kontakt: je 30 Minuten pro Übergabe
    • Berichte

Kaution

  • €140 pro Elternteil
  • Wird verwendet für:
    • Berichte oder
    • nicht rechtzeitig abgesagte Termine
  • Vor Beginn zu hinterlegen und bei Nutzung wieder aufzufüllen
  • Rest wird nach Abschluss zurückgezahlt

Berichte

  • Werden nur bei Bedarf (Gericht/Jugendamt), besonderen Ereignissen oder am Ende erstellt
  • Kosten tragen beide Eltern