Förderung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung der Kosten für begleitete Kontakte möglich.

Ob eine Förderung gewährt werden kann, richtet sich nach den jeweils geltenden Förderrichtlinien. Maßgeblich ist das monatliche Nettoeinkommen des kontaktberechtigten Elternteils, abzüglich der Unterhaltsleistungen.

Gerne informieren und unterstützen wir Sie bei der Abklärung.